Laubbläser zur rechten Zeit

Laubbläser sind beliebt bei jenen, denen sie die Arbeit erleichtern – nicht aber bei Anwohnern und Passanten, die sich vom Lärm gestört fühlen. Und auch, wenn ein Akku-Laubbläser im Vergleich zu einem Benzin-Laubbläser geradezu leise ist: Es gibt Rahmenbedingungen, die man unabhängig von der Bauart einhalten muss. So ist die Arbeit mit Laubbläsern an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich verboten und kann als Ordnungswidrigkeit bestraft werden.  Doch auch an Werktagen darf nur von 9 bis 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr mit Laubbläsern gearbeitet werden.

Grund für diese Beschränkungen ist, dass die Laubbläser trotz aller Optimierungen und Verbesserungen immer noch eine beachtliche Lautstärke erreichen. Immerhin kommen einige Geräte, ähnlich wie Motorsägen oder Rockkonzerte, auf Lautstärken bis zu 110 Dezibel, was Ohrenschützer zur Pflichtausstattung und Rücksicht auf die Umgebung unerlässlich macht. Innerhalb dieser Rahmenbedingungen sind die Laubbläser aber eine willkommene Unterstützung bei der Laubbeseitigung. Gerade an schwer zugänglichen Stellen, die man mit dem Rechen nur schwer erreicht und an denen auch ein Laubsauger technisch an seine Grenzen stößt, kommt der Laubbläser zum Einsatz.

Ob an der Dachrinne, unter gewölbten Blumenkübeln oder Gartenbänken: Wo auch immer das Laub hingelangt, kann man es mit dem Laubbläser unkompliziert erreichen und an einem beliebigen Ort sammeln. Natürlich gilt dies nicht nur auf dem eigenen Grundstück, sondern auch auf dem Gehweg davor. Dort jedoch entfällt dann die Frage, ob man den Laubhaufen als Winterquartier für Tiere liegen lassen will. Denn der Gehweg ist öffentliche Verkehrsfläche und da ist klar: Das Laub muss weg.