BGH-Urteil: Kommune haftet bei Steinschlag durch Mäharbeiten

Ein gefürchtetes Problem, das jeder kennt und häufig auftritt, wenn Motorsensen zum Mähen von Grünstreifen in unmittelbarer Verkehrsnähe eingesetzt werden, ist der Steinschlag. Auf diese Weise können schnell erhebliche Beschädigungen an Fahrzeugen entstehen, für die die Kommunen unter Umständen haften. Dabei muss auch mit sehr hohen Schadenssummen gerechnet werden. Andererseits kann der Ersatzanspruch nicht ohne weiteres durch Schilder oder ähnliche Maßnahmen ausgeschlossen werden, wie im Juli 2013 ein Urteil des Bundesgerichtshofs deutlich gemacht hat.

Welche Möglichkeiten gibt es also, solche Schäden zu vermeiden?

Der Motorgerätehersteller ECHO bietet hier bereits seit einiger Zeit mit seinen TÜV-getesteten ECHO-Motorsensen, die mit Kreiselscheren ausgestattet sind und so ein steinschleuderfreies Mähen ermöglichen, eine wirklich praktikable Lösung dieses Problems an.

Im Juli dieses Jahres stellte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe durch ein Urteil (Az. III ZR 250/12) fest, dass Kommunen, die eine Verwendung von Motorsensen in Straßennähe dulden, ohne den gleichzeitigen Einsatz wirksamer Schutzmaßnahmen sicherzustellen, ihre öffentlich-rechtliche Verkehrssicherungspflicht verletzen und damit schadensersatzpflichtig werden. 

In dem konkreten Fall war in Brandenburg ein Pkw bei Mäharbeiten der Straßenmeisterei durch in die Höhe geschleuderte Steine beschädigt worden. Diesen Schaden wollte der Eigentümer nun ersetzt bekommen. Der BGH stellte dazu fest, dass ein Schadensersatzanspruch gegen das Land wegen einer Amtspflichtverletzung gem. § 839 Abs. 1, Satz 1 BGB i.V.m. Art. 34 GG entstanden sei und das Land den Schaden an dem PKW daher zu begleichen habe. Notwendig zur Vermeidung solcher Ansprüche sollen laut des Gerichts nur wirksame Schutzmaßnahmen sein, wobei das einfache Aufstellen von Warn- und Hinweisschildern gerade nicht ausreiche. Dem Land obliege zwar eine öffentlich-rechtliche Verkehrssicherungspflicht, die auch das Mähen der Grünstreifen an den Bundesstraßen beinhalte, dabei sei aber sicherzustellen, dass Beschädigungen an den vorbeifahrenden Fahrzeugen durch hochgeschleuderte Steine vermieden würden. Warnschilder oder andere Hinweise würden in einem solchen Fall nicht genügen, da die Verkehrsteilnehmer dadurch nicht die Möglichkeit hätten, der Gefahr des Steinschlags durch Anpassung ihrer eigenen Fahrweise zu entgehen. Aus diesem Grund sei es notwendig andere, wirksamere Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel das Aufspannen von Schutzplanen oder das Flankieren der Mäharbeiten durch ein anderes Fahrzeug zu ergreifen.

Hohe Kosten durch die vom Bundesgerichtshof geforderten Schutzmaßnahmen

Die Möglichkeit der Kommunen, das Entstehen solcher Schäden und der damit verbundenen Ersatzpflicht in Zukunft zu vermeiden, indem eine Schutzplane eingesetzt wird, die die Steine abfängt, oder indem der vorbeifließende Verkehr mit Hilfe eines weiteren Fahrzeugs, das als Schutzschild dient, flankiert wird, würde aber durch den deutlich erhöhten Personalaufwand wiederum nicht unerhebliche Mehrkosten bedeuten. Dazu kämen dann noch Beschädigungen durch den Steinschlag an den eigenen Fahrzeugen, die Reparaturen notwendig machen und weitere Kosten verursachen, so dass dies keine wirkliche Lösung des Problems darstellen kann.

ECHO-Motorsensen mit Kreiselscheren sind technisch so konzipiert, dass kein Steinschlag entsteht

Eine gute und vor allem technisch verlässliche Lösung sind hier die Motorsensen mit Kreiselscheren vom Motorgerätehersteller ECHO, die inzwischen auch bei vielen Kommunen im gesamten Bundesgebiet zum Einsatz kommen. Bei diesen Motorsensen entstehen durch die gegenläufigen Schneideblätter erst gar keine Steinschläge und damit auch keine Folgeschäden. Auch ein Produkttest des TÜV Rheinland kam hier zu dem gleichen Ergebnis.