Beim Heckenschnitt muss immer die gesetzliche Schonzeit beachtet
werden. Zwischen dem 1. März und dem 30. September ist der invasive
Hecken- und Strauchschnitt verboten. Während dieser Zeit dürfen nur
leichte Form- und Pflegeschnitte durchgeführt werden.
Laubabwerfende Gehölze sollten im zeitigen, frostfreien Frühjahr
geschnitten werden, um einen gleichmäßigen Wuchs zu gewährleisten.
Im Sommer kann, falls nötig, zusätzlich ein leichter Formschnitt
durchgeführt werden.
Immergrüne Gehölze hingegen werden entweder im Herbst oder im
Frühjahr vor dem ersten Austrieb geschnitten. Blühende Hecken
werden jedoch erst nach der Blüte geschnitten, da sonst keine
Blüten austreiben.
Für die bestimmte Arten kann es zu Abweichungen von diesen
Regeln kommen. Beachten Sie immer die Pflegeanweisungen für Ihre
Heckenpflanzen.
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